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Spartenmaklervertrag mit Vollmacht
zwischen:
Jan Kunkel Versicherungsmakler
Berlinfinanz24®
Schwarzwurzelstr. 50
12689 Berlin
www.berlinfinanz24.de
info@berlinfinanz24.de
Telefon: 030/93495210
und: Kunde/ Antragsteller
1. Gegenstand dieses Vertrages ist ausschließlich die Vermittlung und Betreuung von Versicherungen in der vom Kunden per Onlinetarifrechner eigenständig ausgewählten und beantragten Versicherungssparte auf unserer Webseite www.berlinfinanz24.de. Es bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden, wenn eine weitergehende Beratung als in vorgenannter Sparte gewünscht wird. Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind bei Abschluss dieser Vereinbarung bereits bestehende Versicherungsverträge.
2. Der Makler nimmt die Versicherungsinteressen des Kunden wahr und ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden.
Die Tätigkeit des Maklers hinsichtlich Information, Beratung, Auswahl und Vermittlung von Versicherungsverträgen beschränkt sich auf Deckungsangebote von Risikoträgern, die Sitz oder Niederlassung in Deutschland haben, also deren Anträge, Vertragsbedingungen und Policen in deutscher Sprache erstellt werden und für die deutsches Recht gilt.Der Makler berücksichtigt bei seiner Tätigkeit ausschließlich Versicherungsunternehmen, welche dem Makler eine marktübliche Courtage für die Versicherungsvermittlung und/oder -
3.
a) Prüfung des Versicherungsbedarfs einschließlich Analyse des Risikos unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden;
b) Untersuchung des Versicherungsmarktes und Auswahl der Deckungsangebote;
c) Vermittlung der nach Absprache mit dem Kunden für notwendig erachteten Versicherungsverträge;
Bei der Auswahl des jeweils geeigneten Produkts stützt der Makler seinen Rat auf eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherern. Bei der Auswahl des Produkts orientiert sich der Makler vor allem am Preis-
4.
Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Makler ist berechtigt, bei der Erfüllung seiner Aufgaben ggf. Untervollmachten zu erteilen.
5.
Der Kunde verpflichtet sich, den Makler über sämtliche Korrespondenz mit den Versicherungsgesellschaften zu informieren. Der Kunde ist zudem verpflichtet, den Makler von allen persönlichen und finanziellen Veränderungen sowie sonstigen Risikoveränderungen unverzüglich zu unterrichten, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, beispielsweise familiäre oder berufliche Änderungen, Wohnortwechsel sowie Einkommensveränderungen.
6.
Ansprüche gegen den Versicherungsmakler unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Für den Fall der Beendigung des Maklervertrages verjähren die Ansprüche jedoch spätestens nach fünf Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Maklervertrag beendet wurde.Vorgenannte haftungsbeschränkende Regelungen gelten jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Maklers beruhen.
7. Die Courtage für die Vermittlung von Versicherungsverträgen ist Bestandteil der Versicherungsprämie.
Die Courtage ist auch dann verdient, wenn nach Vertragsaufhebung ein Erstvertrag geschlossen wird. Gleiches gilt bei bestehenden Verträgen für Verlängerungsverträge. Der Makler ist berechtigt, auf Grund gesonderter Vereinbarung, insbesondere bei der Vermittlung von courtagefreien Verträgen, eine Vergütungsvereinbarung mit dem Kunden zu treffen.
8. Der vorliegende Vertrag ist auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
9. Dieser Vertrag tritt an die Stelle aller bisherigen und ersetzt diese.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind so umzudeuten, dass das von den Vertragsparteien angestrebte Vertragsziel bestmöglich erreicht wird; das gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Sitz des Maklers
Einwilligungsklauseln nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zum Zwecke der Weiterverarbeitung bei dem Makler -
Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen.
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willigt der Kunde weiter ein, dass der Makler seine allgemeinen Antrags-
Haftungshinweis die auf unseren Webseiten bereitgestellten Informationen stellen keine individuelle Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen. Für individuelle Beratungsgespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine weitergehende Beratung wünschen, so wird sich der Kunde /Antragsteller an Jan Kunkel Versicherungsmakler wenden. Der Kunde stellt den Makler ausdrücklich von jedweder Haftung frei, insofern sie nicht die vorgenannte über den Onlinerechner beantragte Versicherungssparte betrifft. Der Antragsteller bzw. Kunde ist über die Nachteile der eingeschränkten Beratung ausdrücklich hingewiesen worden.
Stand Februar 2010
Was ist ein Versicherungsmakler |
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