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Jeder Untermehmer haftet für Schäden, die durch betriebliche Tätigkeit Dritten zugefügt werden. So bestimmt es das Gesetz. Darüber hinaus haften Sie als Unternehmer Ihrer Dachdeckerfirma auch für Schäden, die durch Ihre Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte schuldhaft verursacht werden. Und Sie haften für grob fahrlässig verursachte Arbeitsunfälle gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft für deren Aufwendungen.
Ein hohes Risiko – besonders im Baugewerbe. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sichern Sie dieses Risiko ab. Berechnen Sie hier Ihre Betriebshaftpflicht-Versicherung im Onlinevergleich.
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